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1. Selbstverwaltungen
2. Personenstandserklärung
3.
Proklamation: Freeman on the land
4. Rückbesinnung auf
verlorene Werte: das Ting
5. K R R - kommissarische
Reichsregierungen
.
Für die hier anzusprechenden Lösungsansätze sollte man sich auch die
Verfassungen im Themenbereich 1 angesehen haben - vor allem die 1849er
Paulskirchen, die 1919 WRV, die 1949er Gesamtdeutsche - und sich hierbei bitte
vergegenwärtigen, daß das hochgelobte Grundgesetz nur ein Verwaltungsgesetz
basierend auf der HLKO aber niemals irgendeine Spur / oder nur andeutungsweise
Nähe zu einer Verfassung hat oder haben könnte.
Der Grund ist sehr einfach: eine Verfassung ( siehe dazu auch die Rede von Carlo
Schmidt ) ist der Ausdruck der Souveränität eines Volkes. Im Widerspruch zur
HLKO wurde die Scheinverfassung von 1919 ebenso ignoriert wie die 1849er
Paulskirchenverfassung, welche am 28.4.1949 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht
wurde - die sog. 1871 ist ein kaiserliches Gesetz ! Damit verstößt das GG gegen
Völkerrecht. Im Sinne der HLKO, weshalb auch nur eine Fremdverwaltung
für die Übergangszeit eingerichtet werden konnte, kann daraus resultierend auch
nur Verwaltungsrecht /-Gesetz sein - so ist auch im Sinne der Gesetzeshierarchie
einzuordnen - sprich: die 1849 bzw. 1949 Verfassung
geht vor ! Damit ist das Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwvfG ) die
einfachgesetzliche Voraussetzung zur Anwendung / Umsetzung des GG - wenn also
Vorgaben der VwvfG mißachtet werden, ist alles nichtig - wie unzweifelhaft alle
Maßnahmen in dieser BRD.
Also: keine der Volksverfassungen - weder 1849er
Paulskirchenvolksverfassung noch die 1949 konnte durch die jeweilige Militärmacht aufgehoben
werden !
- eine Aufhebung wäre sowieso ein unwirksamer Völkerrechtsverstoß ( Naturrecht => ius
cogens sowie Selbstbestimmungsrecht der Völker ) gewesen.
Im Kapitel IX. der nie aufgehobenen 1949er Gesamtdeutschenverfassung steht
zu Selbstverwaltungen
IX. Selbstverwaltung
ARTIKEL 139
(1) Gemeinden und
Gemeindeverbände haben das Recht der Selbstverwaltung
innerhalb der Gesetze der Republik und der Länder.
(2) Zu den Selbstverwaltungsaufgaben gehören die
Entscheidung und Durchführung aller öffentlichen Angelegenheiten, die
das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der Gemeinde oder des
Gemeindeverbandes betreffen. Jede Aufgabe ist vom untersten dazu geeigneten
Verband zu erfüllen.
>> damit greift das Subsidiaritätsprinzip <<
ARTIKEL 140
(1) Die Gemeinden und
Gemeindeverbände haben Vertretungen, die nach demokratischen Grundsätzen
gebildet werden.
ARTIKEL 141
(1) Die gewählten
ausführenden Organe der Gemeinden und der Gemeindeverbände bedürfen zu ihrer
Amtsführung des Vertrauens der Vertretungskörperschaften.
ARTIKEL 142
(1) Die Aufsicht über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände
beschränkt sich auf die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und die Wahrung
demokratischer Verwaltungsgrundsätze.
ARTIKEL 143
(1) Den Gemeinden und
Gemeindeverbänden können von der Republik und den Ländern Aufgaben und die
Durchführung von Gesetzen übertragen werden.
X. Übergangs- und
Schlußbestimmungen
ARTIKEL 144
(1) Alle
Bestimmungen dieser Verfassung sind unmittelbar geltendes Recht.
Entgegenstehende Bestimmungen sind aufgehoben. Die an ihre Stelle tretenden, zur
Durchführung der Verfassung erforderlichen Bestimmungen werden gleichzeitig mit
der Verfassung in Kraft gesetzt.
1949er Gesamtdeutschenverfassung steht zu Selbstverwaltungen

Eine sehr früh entstandene Selbstverwaltung ist autarkesleben.com
T. Haberschuß war schon aktiv, als die ganze Nation noch geschlafen hat.
Natürlich haben die jahrelangen Auseinandersetzungen mit der BRD diese
Selbstverwaltung gezeichnet; zudem wurde der IGH in Den Haag erst nach 2002
installiert, so daß erst so langsam dieses "Instrument" den Menschen als
Willkürabwehr bewußt wird ( eingesetzt wird )
Ich hatte die große Freude im
Frühjahr 2010 mit Manfred, Steffen, Mike, ... zusammen zu sitzen. Steffen W. H.
stellte uns seine Erkenntnisse vor, welche lebhaft diskutiert wurden ( daraus
entstand dann auch sein Buch DATENKORRUPTION ). In der nachfolgenden intensiven
Zusammenarbeit von Steffen und Manfred wurde die von Steffen bewußt auf max. 2 Seiten kompakt gehaltene
PS Erklärung durch Manfred in die Form
gebracht, wie wir sie von seiner website herunterladen können.
Hier wurde insgesamt einer außergewöhnliche Arbeit vollbracht, wobei mehr als
nur die Grundlage durch Steffen erarbeitet wurden - wo sich die zwei quasi
"trennten" kann ich nicht beurteilen - ich bin froh, daß es engagierte Menschen
gibt, welche ihre Arbeit allen zur Verfügung stellen. Allerdings zeigen uns die
fortwährenden Übergriffe - Verhaftungen - auf Menschen mit PSE und Menschen, die
sich unter
Selbstverwaltung stellten, daß dies primär als Weg der Erkenntnis aber nicht als
die erhoffte Lösung zu betrachten ist. D.h. wir müssen weiter forschen - wir
sind den Weg noch nicht bis ins Ziel gefolgt.
Personenstandserklärung von Manfred
H. => Bild anklicken
Vor der Proklamation der
Selbstverwaltung ist diese PSE am Einwohnermeldeamt
abzugeben.
Weitere Info dazu auch der Site
 Eine noch junge Selbstverwaltung
ist StaSeVe http://www.selbstverwaltung-deutschland.de/
Welche die auf Einzelpersonen "konzentrierte"
staatliche Selbstverwaltungen
unter 1 Hut bringen will.
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Wenn man eine Proklamation der
Selbstverwaltung am Einwohnermeldeamt abzugeben
möchte, sollten Sie vorher wegen ihrer PSE diese Website besuchen:
www.NatuerlichePerson.de
"for English go to":
http://natural-person.ca/
oder suchen Sie entsprechende Websiten durch die Begriffe:
"creditors in commerce" sowie "accepted for value" und "uniform commercial
code"
u c c
Dieses hat nun, 2011 Ulrich Maurer DIE LINKE im Interview bestätigt:
Deutschland ist kein souveränes Land
Daraus folgt: keine hoheitlichen Befugnisse - ohne diese keine Beamten, damit
keine gesetzlichen Richter oder Legislative - nichts, was einen Staat ausmacht;
deshalb agieren alle Beamte in Wahrheit in Amtsanmaßung = Täuschung im
Rechtsverkehr.
Proklamation: Freeman on
the land

Ich erkläre, dass ich kein Sklave, sondern ein freier Mann und in der Lage
bin, meine Angelegenheiten in Eigenverantwortung selbst zu regeln ( Verweise auf
Entscheidungen wie 51 XVII/7201, 1 BvR 683/09, 1 BvR 1572/10 )
Klärend sei noch einmal herausgestellt: durch den eigenen Rechtskreis wird
niemals einer AGB zugestimmt - ja, keinerlei AGB´s - auch nicht von „Staaten“
oder gar Gerichten - können jemals Rechts“Wirkung“ oder gar „Rechts-/
Gesetzeskraft“ entfalten, ebenso wenig wie irgendwelche sog. stillschweigenden
„Vereinbarungen“. Jeder Aktion, Entscheidung, Vereinbarung etc. muß aktiv,
willentlich und bewußt mit dem vollumfassenden, vollständigen Wissen zu allen
Aspekten {jede Information muß wahrheitsgemäß vorgelegt worden sein} - vor allem
im Einklang mit Treu & Glauben sowie Sittlichkeit - zugestimmt bzw. geschlossen
worden sein.

Rückbesinnung auf
verlorene Werte: das Ting

A. Einstein: wir können nicht mit denselben Methoden unsere Probleme beseitigen,
durch welche diese Probleme erst entstanden sind.
Was ist Subsidiarität, welches wir im
canonischen Recht wie auch bei der EU etc. finden ? K.d.ö.R.´s (Staatsrecht:
Körperschaft des öffentlichen Rechts) übernehmen diese in Selbstverwaltung
staatliche Aufgaben, die von den Betroffenen eigenverantwortlich geregelt werden
können (sollen).
Aber es bedeutet konkret im Alltag eines Jeden - es lautet:
> wenn Du nicht
in Deinem Leben entscheidest und
entsprechend handelst, entscheiden und handeln Andere für Dich;
> wenn
Du
in
Deinem Leben keine Verantwortung
übernimmst, hast Du jedes Recht auf Freiheit abgegeben und Andere werden
Dir ihre Führung in Deinem Leben vorgeben.
Was sind wir ? / Wofür stehe wir ?
Wir sind ein Netz(werk) von Menschen für Menschen mit dem Ziel, gemeinschaftliche
zu wirtschaften,
in sozialer und
ökologischer Verantwortung für eine menschenwürdige Zukunft.

K R R - kommissarische
Reichsregierungen
Zwei Personen tauchen immer wieder als Reichs Kanzler auf: Wolfgang Ebel und
Dr. Schittke
Wolfgang Ebel sagt, daß er von den Alliierten beauftragter des 2ten Deutschen
Reichs sei.
Bei, dieser seiner eigenen Beschreibung fallen mir sofort ein paar Dinge auf:
1. wieso 2tes DR ? - es wurde zwar die NS Zeit als 3. Reich geschildert, aber es
gab immer nur ein Deutsches Reich
Mit diesem Kunstgriff soll wohl das monarchische zum 1. DR, das
Weimarer Reich zum 2. und das NS Regime zum 3.
gemacht werden. Auf diese Weise wird schon wieder das Prinzip
divide et impera genutzt !!
2. er sei offiziell von den Alliierten eingesetzt / beauftragt
- hier gilt zu berücksichtigen, daß die Alliierten die
Kriegsgegner und keine Freunde sind, denn nicht umsonst sind
über 10 Millionen Deutsche nach 1945 noch
umgekommen ( zudem 2 Millionen Vergewaltigungen ) - viele bei den
russischen Alliierten .. etwa 900.000 jämmerlich
auf den Reinwiesenlagern im Widerspruch zu den Genfer Konventionen
- die deutschen Soldaten wurden dort verhungern
gelassen ! - die Stadt Koblenz läßt dort niemanden graben, da nur
wenige cm unter der Grassonde sind
die Knochen deutscher Soldaten finden, welche ihre Waffen abgegeben
hatten - schlimmer als jedes
Guantanamo !! - bewacht wurden die Reinwiesenlager von unseren "amerikanischen
Freunden" - wobei auf Zivilisten
gefeuert wurde, welche einen Laib Brot über den Zaun warfen !
- schon die BRD Verwaltung, genannt Landes-/Bundesregierung
wurde ebenso von den Alliierten eingesetzt.
Also tausche ich mit der KRR Ebel eine Alliierten
Verwaltung gegen eine andere aus und habe nichts gewonnen
Das Sagen hat dann immer noch der Auftraggeber,
sprich die Landes ! - ich sage: nein danke ! - vor allem, da diese
KRR Ebel absolut gar nichts für die Deutschen bis
heute gemacht oder erreicht hat - solch einen erfolglosen Reichs
Kanzler brauche ich genauso dringend wie
Kopfschmerzen oder einen Kropf - 3x nein danke !
Hier das 8
Euro teure Heft vom 26.2.
allerdings ohne die von ihm "verabschiedete" Verfassung |
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| 2tes DR:
voelkerrechtliches_Gutachten_teil3 als pdf |
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| 2tes DR:
voelkerrechtliches_Gutachten vom 15.10.06 als pdf |
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| Kapitulationsurkunde der Wehrmacht |
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Anbei ein Scan aus dem von W. Ebel ausgegebenen Heft vom 26.2.2011 ( d.h.
wenn diese KRR jemals wirklich an die Macht käme, gelangen wir vom Regen in die
Traufe ! )

Auf der Seite 3 bestätigt W. Ebel die Grenzen mit 31.12.1937 - ein
völkerrechtliches Verbrechen ! - Anerkennung von Annexion !
Wie kommt eine selbstherrliche KKR dazu, die ungültige Weimarer
Reichsverfassung nicht nur anzuerkennen ( außer unter Berücksichtigung der
Erkenntnis, daß sie von den Alliierten eingesetzt sind ), sondern quasi auch in
allen Punkten gegen das deutsche Volk als neue Reichsverfassung mit Datum Dez.
2006 festzulegen. Zum Glück ist dieser Schwachsinn nichtig, denn das Volk wußte
nichts darüber und hat dieses auch nicht legalisiert / legitimiert. Es zeigt
allerdings genau die Gesinnung - eine Gesinnung vollkommen gegen die Menschen
gerichtet

Versaille war weder ein Friedensvertrag noch Völker- oder gar
Vertragsrechtlich haltbar / bindend. Dennoch übernimmt eine KRR Ebel im Namen
des Deutschen Volkes diesen Artikel. Damit weiß man, was man von diesen
Handlangern zu halten hat - danke für die Klarstellung ( weitere Teile braucht
man gar nicht mehr zu kommentieren )

H.-P.Thietz: http://www.hoffnung-deutschland.de/politik/index.php
teilte in seinem Buch mit, daß - im Gegensatz zur Veröffentlichung unter http://www.vertrag-von-versailles.de/content/view/12/26/
die USA das Versailler Diktat ebenso wenig wie Rußland unterschrieben hätten; da
USA Hauptsiegermacht waren ( bzw. wenn nur 1 der Kriegsführenden Parteien fehlte
- außer ein spezieller Passus, ähnlich der Salvatorischen Klausel, würde es für
die Vertragselemente auch ohne die Vollständigkeit bindend machen ) kann schon
allein aus diesem Grund nur von Nichtigkeit ausgegangen werden.
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