Themen:
>
Vereinsrecht_(Deutschland) - wirtschaftlicher
und nicht wirtschaftlicher Verein
>
Eine Corp. ist eine eigenständige juristische
Person <=>
Corporation
> Eine
Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei
> 1815:
Der deutsche Bund ist ein
völkerrechtlicher Verein =>
bundesakte15
>
Römisches_Recht
kommerzielles Recht zwischen den Völkern
>
Wieso finden wir im Grundgesetz nur Bewohner
( verpflanzte Personen ) und keine Einwohner ?
Flüchtlinge sind Staatenlose, die sich außerhalb ihres gewöhnlichen
Aufenthaltsstaates befinden.
Frage: was sind Bewohner im Gegensatz zu Einwohnern ? => siehe
Potsdamer Protokoll
> Rundfunkbeitrag:
die
neuen Gebühren betreffen "Bundesbürger"
>
Was verbindet die Bundesrepublik und einen Verein ?
>
Der 1. Präsident der USA war der
Freimaurer G. Washington
>
Hambacher Fest und die
Paulskirchenverfassung
>
In den 3 Bürgerkriegen kämpften der
norddeutsche Bund gegen den süddeutschen
Bund.
>
Was aber war dieses
Deutsche Reich ?
>
Unter der Vorgabe
des Versailler Vertrages
> UN
Artikel 73 -
Treuhandgebiete
> KRR:
kommissarische
Reichsregierungen
Was verbindet die Bundesrepublik und einen Verein ?
Parteiengesetz (PartG) ----- Gesetz über die
politischen Parteien
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. August 2011 (BGBl. I S. 1748)
§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben
der Parteien
(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich
notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie
erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen
Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm
verbürgte öffentliche Aufgabe.
(2) Die Parteien wirken an der Bildung des
politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit,
indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß
nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der
Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung
befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den
Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung
in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten
politischen Ziele in den Prozeß der staatlichen Willensbildung einführen und
für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen
sorgen.
§ 2 Begriff der Partei
(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die
dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf
die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im
Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, ......
(2) Eine Vereinigung
verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an
einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen
teilgenommen hat.
__________________________________________
§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift
des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei
Parteien nicht angewandt.
Zu beachten: Artikel 19 [Einschränkung von
Grundrechten; Geltung; Rechtsweg] (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein
Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann,
muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den
Einzelfall gelten.
Satz 1 von Grundgesetz Artikel 19 (1) ist eine zwingende Vorschrift, was zur
Nichtigkeit dieses Ausschlusses führt(e) - damit ist nicht nur das gesamte
Parteien Gesetz nichtig, sondern die Haftung besteht vollumfänglich.
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
Die Überhangmandate sind Grundgesetzwidrig !
§ 6 4 Wahl nach Landeslisten
a) Nachdem die Wahlgesetze zum ersten Bundestag (Gesetz vom 15. Juni 1949 <BGBl
I S. 21>) und zum zweiten Bundestag (Gesetz vom 8. Juli 1953 <BGBl I S. 470>)
jeweils ein reines Landeslistensystem vorgesehen hatten, gestattete erstmals das
Bundeswahlgesetz vom 7. Mai 1956 (BGBl I S. 383) zur Ausnutzung
der in den Ländern anfallenden Reststimmen eine parteiinterne Verbindung der
Landeslisten (vgl. § 7 Abs. 1 und 3 BWG 1956).
Für die Listenverbindungen wurde in § 7 Abs. 3 BWG 1956 die Unterverteilung auf
die Landeslisten geregelt.
Die bisherige Regelung zu den Überhangmandaten wurde beibehalten und auf die
Listenverbindungen erstreckt (vgl. § 7 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 3 BWG 1956).
Ein illegal zusammen gekommenes Parlament kann niemals rechtskräftige Gesetze
verabschieden - damit existieren auch aus diesem weiteren Grunde keine
rechtskräftige Gesetze in der BR seit 8.7.1956; wir haben mehrfache Nichtigkeit
& Illegalität
> Legislative setzt sich aus Parteien / Parteimitgliedern zusammen, wobei das
Parteien Gesetz nichtig ist
> jede Wahl ist wegen den Überhangmandaten nichtig und führte zu illegalen
Parlamenten
> es existiert kein Band zwischen BR und Volk, denn
die Bundesrepublik hat keine eigene Staatsangehörigkeit ( jede StAG
Änderung seit 1957 ist nichtig )
die Bundesrepublik verfügt über keine Verfassung als Bindeglied
zwischen Staat & Volk ( das Volk wurde weder 1949 noch sonst gefragt )
die Bundesrepublik ist kein originäres Völkerrechtssubjekt
etc.
> der Bund basiert auf dem völkerrechtlichen Verein von 1815 bzw. 1820 und die
Parteien fallen unter das Vereinsrecht des BGB ( wobei das erste BGB uns erst
seit 1899 als Druckversion nach seiner Verabschiedung 1896 bekannt ist - d.h.
das BGB hatte die älteren Bedingungen von Vereinen und Genossenschaften
aufzunehmen, da diese auch schon lange vor 1896 bestanden )
Natürlich sind auch Veränderungen des Grundgesetz
( vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1) (BGBl. III 100-1) ) als niemals erfolgt
anzusehen
In der Präambel finden wir {Deutsche Volk} "Im Bewußtsein seiner Verantwortung
.., hat sich das Deutsche Volk kraft seiner ..
Damit gilt dieses
Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
I. Die Grundrechte Artikel 1 (2) Das Deutsche Volk
bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
Jedoch: Artikel 146
[Geltungsdauer] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an
dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem
deutschen Volke in freier Entscheidung
beschlossen worden ist.
D.h. das Deutsche Volk
ist nicht identisch mit dem
deutschen Volke
!!
__________________________________________
wirtschaftlicher
und nicht wirtschaftlicher Verein
http://dejure.org/gesetze/BGB/54.html
BGB § 54 Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die
Gesellschaft Anwendung.
Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten
gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde
persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.
Bei der Suche nach Vorschriften über die
Gesellschaft ---- findet man u.a.
http://dejure.org/gesetze/BGB/310.html
§ 310 Anwendungsbereich
(1) § 305 Abs. 2 und 3 und die §§ 308 und 309 finden keine Anwendung auf
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer
juristischen Person des öffentlichen Rechts ...
(3) Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
(Verbraucherverträge) finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit folgenden
Maßgaben Anwendung:
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt, es sei
denn, dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden; ..
(4) Dieser Abschnitt findet keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet des
Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts ..
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/40.html
Artikel 40 Unerlaubte Handlung
(1) Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen dem Recht des Staates, in dem
der Ersatzpflichtige gehandelt hat.
__________________________________________
BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister
des zuständigen Amtsgerichts.
BGB § 22 Wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet
ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften
Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu,
in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.
__________________________________________
wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland): In
der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das
die Gründung und Organisation von
Vereinen
regelt. Es ist im
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Verfassungsrechtlicher Hintergrund
ist die
Vereinigungsfreiheit gemäß
Art. 9
Grundgesetz.
Eine rechtliche Besonderheit gilt für alle
Vereine, die zur Zeit des Inkrafttretens des
Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 bereits bestanden. Für diese gilt
nach
Art. 163
BGB-Einführungsgesetz (EGBGB) der
§ 21 BGB nicht. Das bedeutet, dass solche Vereine ihre
Rechtsfähigkeit nicht durch Eintragung in das
Vereinsregister erhalten und in der Regel auch nicht in das
Vereinsregister eingetragen werden. Die Rechtsfähigkeit wurde vielmehr zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch
Landesrecht bestimmt.
Durch Eintragung in das
Vereinsregister des zuständigen
Amtsgerichtes nach
§ 21 BGB erhält ein nicht wirtschaftlicher Verein den Status einer
juristischen Person. In der
Satzung bestimmt der Verein seine eigene Verfassung weitgehend selbst
(Vereinsautonomie).
Die Kapitalgesellschaften
Aktiengesellschaft,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und verwandte
Rechtsformen wie die
KGaA
sind ebenfalls Vereine; sie erlangen volle Rechtsfähigkeit durch das
Aktiengesetz bzw. das
GmbH-Gesetz.
Eingetragene
Genossenschaften (eG) sind gemäß
Genossenschaftsgesetz rechtsfähige Vereine.
Ohne spezielle bundesgesetzliche Regelung kann ein
wirtschaftlicher Verein nur durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit erlangen
(§ 22
BGB).
Oberstes
Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32
BGB), .. die Mitgliederversammlung bestellt den Vereinsvorstand und beruft
diesen ab (§ 27
BGB).
Die Mitgliedschaft im Verein wird entweder durch
Mitwirkung als Gründer oder durch Beitritt erworben. Der Beitritt ist ein
Vertrag
zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied, ...
Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Eröffnung
des
Insolvenzverfahrens aufgelöst.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html
BGB § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig,
die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten
Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

wikipedia.org/wiki/Corporation: An incorporated entity is a separate legal entity that has been incorporated
through a legislative or registration process established through legislation.
Incorporated entities have legal rights and liabilities that are distinct from
their shareholders, and may conduct business for either profit-seeking business
or not for profit purposes.
Eine Corp. ist eine eigenständige juristische
Person, die durch einen gesetzlichen Prozeß oder durch Registrierung nach den
Rechtsvorschriften gegründet wurde. Kapitalgesellschaften besitzen Rechte und
Verbindlichkeiten, die von ihren Aktionären übertragen wurden und kann seine
Tätigkeit sowohl als gewinnorientierte Unternehmungen als auch für gemeinnützige
Zwecke ausüben.
=> beim anklicken der
deutschsprachigen Variante kommt wikipedia.org/wiki/Körperschaft hoch:
Körperschaften sind auf der Mitgliedschaft von
Personen beruhende und in ihrer Existenz vom jeweiligen
Mitgliederbestand unabhängige
Verbände oder politische Parteien. Sie sind im Regelfall rechtsfähig, können
aber auch Teil einer übergeordneten juristischen Person sein („unselbständige
Körperschaft“). Verband (Recht) – Interessengruppe natürlicher oder juristischer
Personen: der Überbegriff unter Ausnahme der öffentlich-rechtlichen
Körperschaften
wikipedia.org/wiki/Verband_(Recht): Verbände sind
Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder Körperschaften
(juristische Personen) aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer
Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne
Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung verfügen. Verbände bündeln die
Interessen der einzelnen Mitglieder zum Erreichen gemeinsamer Ziel- oder
Wertvorstellungen, ..
D.h. der englische Begriff
Corporation / Corp. steht für Unternehmen - fallen unter die Körperschaftssteuer
- als auch für Körperschaften, worunter wir i.d.R. K.d.ö.R. verstehen:
wikipedia.org/wiki/K.d.ö.R.: Eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom
Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität
nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung
ist öffentliches Recht: Dienstherrenfähigkeit (d. h., sie können Beamte
ernennen), Satzungshoheit (Rechtsetzungsbefugnisse für die ihrer Hoheitsgewalt
Unterworfenen), Abgabenhoheit (sie können öffentlich-rechtliche Steuern,
Beiträge und Gebühren erheben). Körperschaften des öffentlichen Rechts
unterscheiden sich von den Körperschaften des Privatrechts (Verein,
Aktiengesellschaft, GmbH) dadurch, dass sie öffentlich-rechtlich organisiert
sind und öffentlich-rechtlich handeln können. Territoriale Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist zunächst der Staat als originärer Träger von
Hoheitsgewalt. Unterste Ebene der Hoheit ist im Allgemeinen die Gemeinde.
Gebietskörperschaft: Es werden alle auf einem bestimmten Gebiet lebenden Bürger
erfasst, die ihren Wohnsitz in diesem Gebiet haben. Es besteht
Zwangsmitgliedschaft. Beispiel: Bundesrepublik, Länder, Kreise/Landkreise und
Gemeinden.
Körperschaften haben also
Mitglieder ( Zwangsmitgliedschaft auf dem Gebiet der Bundesrepublik ) und das
sind Personen - keine Menschen; die BRD
kennt den Menschen nicht, sondern nur natürliche (Personal) oder juristische
Personen; zudem ist eine Corp. eine eigenständige juristische Person, die mit
Rechten und Verbindlichkeiten auch als nicht - gewinnorientierte Unternehmung
gegründet werden kann.
Die Organisation in Körperschaften erklärt, wieso
die BRD Menschen nicht wahrnehmen / kennen kann und ausschließlich mit Personen
agieren muß - d.h. die Installation von Körperschaften mit dem Morte {civil} des
Menschen zur ausschließlichen Erschaffung von Personen geschah vor der
Verabschiedung des ersten BGB im Wilhelminischen Kaiserreich (schon damals gab
es keine Menschen mehr).
__________________________________________
Parteiengesetz (PartG)
§ 2 Begriff der Partei (2)
Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als
Partei, ..
Synonym zum Wort „Vereinigung“
http://synonyme.woxikon.de/synonyme/vereinigung.php
Bedeutung: Firmenzusammenschluss:
Verein, Vereinigung, Kartell
Bedeutung: Organisation: Klub, Verein, Vereinigung,
Zusammenschluss
Bedeutung: Zusammenschluss: Bund, Vereinigung,
Liga, Assoziation
Bedeutung: Bündnis: Bundesstaat, Föderation,
Staatenbund, Verband, Vereinigung, Zusammenschluss, Bund, Liga, Konföderation
Synonyme zum Wort „Verband“
http://synonyme.woxikon.de/synonyme/verband.php
Bedeutung: Einheit - Abteilung, Kolonne, Kommando, Korps, Verband
Bedeutung: Organisation - Verband, Verwaltung, Apparat
Bedeutung: Bündnis - Bund,
Bundesstaat, Föderation, Staatenbund, Liga, Verband, Vereinigung,
Zusammenschluss, Konföderation
Nachdem für das Wort „Verband“
respektive Verbände synonym ( also ersatzweise bei identischer Bedeutung ) in
der Bedeutung Organisation = Verwaltungsapparat sowie für ein Bündnis = Bund
oder Bundesstaat gesagt werden kann, stellt wohl der Bund ebenso wie alle
Verwaltungseinheiten jeweils eigenständige juristische Personen = Corp. also
Verbände dar. Dies sind dann nicht mehr als Gruppen bzw. Zusammenschlüsse von
natürlichen und juristischen Personen mit einer feste Organisationsstruktur auf
Basis einer Satzung genannt Grundgesetz; sie bündeln die Interessen der
einzelnen Mitglieder zum Erreichen gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen, ..
__________________________________________
http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm
Deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni
1815 Im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit
Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, den gemeinsamen
Wunsch hegend, den 6. Artikel des Pariser Friedens vom 30. May 1814 in Erfüllung
zu setzen, und von den Vortheilen überzeugt, welche aus ihrer festen und
dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und
die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind
übereingekommen, sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen, und haben zu
diesem Behuf ihre Gesandten und Abgeordneten am Congresse in Wien mit
Vollmachten versehen
1. Allgemeine Bestimmungen
Art. I. (Art. 53 der Wiener Kongreß-Acte).
Deutscher Bund. Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit
Einschluß Ihrer Majestäten vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher
der Deutsche Bund heißen soll.
Art. II. (Art. 54 der Wiener Kongreß-Acte). Zweck des
deutschen Bundes. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren
Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der
einzelnen deutschen Staaten.
Art. III. (Art. 55 der Wiener Kongreß-Acte). Gleichheit
der Bundesglieder. Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte; sie
verpflichten sich alle gleichmäßig die Bundesacte unverbrüchlich zu halten.
Art. IV. (Art. 56 der Wiener Kongreß-Acte).
Bundesversammlung. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine
Bundesversammlung besorgt,
Wiener
Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des
deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820
Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die
nachfolgenden Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen
Grundgesetze des Bundes" bezeichnet.
Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, eingedenk ihrer bei
Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der
Bundesacte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze eine zweckmäßige
Entwickelung und hiemit dem Bundesverein selbst die erforderliche Vollendung zu
sichern, überzeugt, daß sie, um das Band, welches das gesammte Deutschland in
Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich zu befestigen, nicht länger
anstehen durften, jener Verpflichtung und einem allgemein gefüllten Bedürfnisse
durch gemeinschaftliche Berathungen Genüge zu leisten, haben zu diesem Ende
nachstehende Bevollmächtigte ernannt,
Art. I. Der deutsche Bund ist ein
völkerrechtlicher Verein der deutschen souverainen Fürsten und freien
Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde
begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit
Deutschlands.
Art. II. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemeinschaft
selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen
Vertrags-Rechten und Vertrags-Obliegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen
aber, als eine in politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht.
Art. III. Der Umfang und die Schranken, welche der Bund seiner
Wirksamkeit vorgezeichnet hat, sind in der Bundesacte bestimmt, die der
Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins ist. Indem dieselbe die
Zwecke des Bundes ausspricht, bedingt und begränzt sie zugleich dessen
Befugnisse und Verpflichtungen.
wikipedia.org/wiki/Völkerrechtlicher_Verein: Der
Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise auch
Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss
souveräner
Staaten
(Mitgliedstaaten,
Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf
Bundesebene. Der Unterschied zwischen Staatenbund und
Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der
Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und
wirtschaftlich
autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. Davon ist ferner
eine
Konföderation abzugrenzen, welche ein gemeinsames Auftreten in Form einer
Dachorganisation darstellt
wikipedia.org/wiki/Deutschland
„Deutsch“
bedeutete ursprünglich „zum Volk gehörig“ und meinte zunächst die Dialekte des
kontinental-westgermanischen
Dialektkontinuums. Die Bezeichnung Deutschland wird seit dem
15. Jahrhundert verwendet, ist in einzelnen Schriftstücken aber schon davor
bezeugt. Davor sind nur Wortfügungen des
Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der
unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten
Pluralform die deutschen Länder, nicht aber in der bestimmten
Singularform das deutsche Land. Gemeint waren vielmehr Länder mit einer
Führungsschicht, ..
wikipedia.org/wiki/Römisches_Recht
im Jahr 242 v. Chr. wurde, wegen der zunehmenden
Bedeutung des Außenhandels für Rom, der so genannte
praetor
peregrinus eingeführt. Dieser war für Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei
Nichtrömern oder zwischen einem Nichtrömer und einem Römer zuständig. Er
urteilte nicht nach dem ius civile
(das
Zwölftafelgesetz :Die Priester (pontifices) legten das Recht der zwölf
Tafeln am Wortlaut aus ), das ja nur für
römische Bürger galt, sondern nach einem
ius gentium. Dies war kein
Völkerrecht im heutigen Sinne, vielmehr ein
kommerzielles Recht zwischen den Völkern.
Der praetor peregrinus konnte nun selbst entscheiden, welche Klageformen
er zuließ. Dieses Verfahren setzte sich mit der Zeit durch und war schließlich
auch vor dem praetor urbanus möglich. Eine neue Rechtsform war
entstanden, das „Prätorische Edikt“: eine Verordnung des Prätors, welche
Prinzipien in der
Rechtsprechung eingehalten werden sollen (z. B. welche Klagen und welche
Einwände zugelassen waren - richterliche Praxis, welche Beweise oder Zeugen
sie zulassen).

Wieso finden wir im Grundgesetz nur Bewohner
( verpflanzte Personen ) und keine Einwohner ?
GG Artikel 25 [Geltung von Völkerrecht] Die allgemeinen Regeln
des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die
Bewohner des Bundesgebietes.
Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 119 "In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere
zu ihrer Verteilung auf die Länder, .."
Hier sind die Flüchtlinge und Vertriebenen nicht näher bestimmt - was eben nicht
näher bestimmt ist, kann alles oder nichts sein - unter der Prämisse, daß alle,
welche wohnhaft von den Gemeinden geführt werden, unter Flüchtlinge fallen.
wiki/Nationalstaat
.... beruht auf der Idee und Souveränität der Nation; der Vorläufer waren im
Mittelalter Personalverbände. Verbände sind
Gruppen von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art, die sich freiwillig
zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine
feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung ( wohl das GG )
verfügen.
Frage: was sind Bewohner ( engl. occupant )
- Bedeutung: Bewohner
ist ein Ansässiger, Mit-/bürger, Zeitgenosse, Besatzer, Besetzer - ein Inhaber
aber kein Eigentümer
http://www.wordreference.com/definition/occupant
occupant Bewohner {m} Wohnungs-/Inhaber {m}
Besatzer {m} Besetzer {m}
a
person, thing, etc, holding a position or place
a
person who has possession of something, esp an estate, house, etc; tenant
a
person who acquires by occupancy the title to something previously without an
owner
Frage: was sind Einwohner ( engl.
citizen )
- Bedeutung: Eingeborener ist Ureinwohner oder Einheimischer - also
jemand, dessen Volksstamm hier zu Hause ist
http://www.wordreference.com/definition/citizen
citizen Bürger {m} Einwohner {m} Städter {m}
pol.
citizen Staatsbürger {m} Staatsangehöriger {m} Angehöriger {m} eines Staates
a
native registered or naturalized member of a state, nation, or other political
community
an
inhabitant of a city or town
a
civilian, as opposed to a soldier, public official, etc
Im Gegensatz
zu Einwohnern sind alle Bewohner ( Zugewanderte und damit weder Ureinwohner noch
Einheimische ) des Bundesgebietes treuhänderisch verwaltete Heimat- und
Staatenlose. Da Heimatlos, genießen sie nur einen Aufenthaltstitel und sind
wohnhaft. Statt des Heimatscheins bekommen sie nur den Personalausweis ihrer
regionalen Treuhandverwaltung, welcher ein treuhändisch von den Alliierten
eingesetzter Ministerpräsident vorsteht.
=> Das Kriterium des heimatlosen Ausländer ist das Aufenthalts (bestimmungs)recht
des B U N D E S
- wo dieser sich wohnhaft ( Haftung ) aufhält oder gemeldet hat.
Der freie Mensch (be)gründet
seinen Wohnsitz aus seinem Willen ( BGB §7 ) heraus;
der Leibeigene hat keinen Wohnsitz, denn dieses richtet sich nach seinem
Dienstherrn !
Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951, ergänzt am 31.1.1967:
Flüchtlinge im Sinne der Konvention werden als Personen definiert, die sich
aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates
aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sowie
Staatenlose, die sich deshalb außerhalb ihres
gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden.
Ziel der Konvention ist ein möglichst einheitlicher Rechtsstatus für Menschen,
die keinen diplomatischen Schutz ihres Heimatlandes mehr genießen. Allerdings
enthält die Konvention eine zeitliche Einschränkung: So bezieht sie sich
lediglich auf Personen, die „infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951
eingetreten sind” (Art. 1 A Nr. 2) zu Flüchtlingen wurden. Sie enthält damit
keine Regelungen für die Rechte von späteren Flüchtlingen. <=> daher die
Neuerungen von 1954 ! Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (Art. 28)

Laut Potsdamer Protokoll sind die Menschen hier verpflanzt ... Die Bewohner (
die
Zugewanderten )des Bundesgebietes sind entmündigt
(
deshalb sind BGGB §6 und EG BGB Art. 8 weggefallen )
und
ein Mündel der Mächte: UdSSR, UK, USA, .. welche die BR installiert haben (auch
Beamte sind Bewohner
des Bundesgebietes - dem Gebiete Deutschlands gemäß SHAEF Gesetz Nr. 52 VII 9 e
).
Europäisches Übereinkommen über die
Staatsangehörigkeit: 6.11.1997
Kapitel I: Allgemeines Artikel 2 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses
Übereinkommens: a. bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen
einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer
Person hin; ..
Umkehrschluß: wo keine Staatsangehörigkeit, da kein rechtliches Band zwischen
Person und (s)einem Staat !
- deutsch ist keine Nationalität und wenn die BRD eine eigene
Staatsangehörigkeit hätte, müßte dort bspw. Bundesbürger oder das Gebiet BRD
stehen.
Fazit: die BRD ist weder berechtigt, noch besitzt sie eine eigene StAG - daher
kann sie derlei nur deklaratorisch als eingesetzte Verwaltung bescheinigen.

Das gilt für Bürgerinnen und Bürger
Seit 1.1.2013 gilt: eine Wohnung, ein
Beitrag – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben
Bundesbürger: für der ZDF-Intendant spricht bei Illner:
in
Bezug auf die neuen Gebühren durchgehend zutreffend von "Bundesbürgern"
-
es wird weder von Deutschen noch von Einwohnern oder gar deutschen
Staatsangehörigen gesprochen - diese scheinen davon ausgenommen zu sein - denn
sie sind keine entmündigten Flüchtlinge, welche sich hier als Bewohner nur
vorübergehend aufhalten

Verband im
Sinne von Bündnis heißt: Bund,
Bundesstaat, Staatenbund, Konföderation, ist als
beständiger Bund seit 8.6.1815 ein Völkerrechtlicher Verein genannt Deutscher
Bund und ist durch ein Grundgesetz
organisiert.
Was verbindet die Bundesrepublik und einen Verein
?
1.) Vereine vor 1900 fallen nicht
unter den Eintragungszwang nach BGB
2.) Der Beitritt fällt unter Vertragsrecht ( zwischen dem Verein und dem neuen
Mitglied )
3.) Die Kapitalgesellschaften sind ebenfalls Vereine
- nachvollziehbar, denn sie handeln wirtschaftlich und im
Vertragsrecht
- der staats- und handelsrechtliche anglistische
Begriff Corp.
4.) Bund und damit die Bundesrepublik kann als Wirtschaftlicher Verein definiert
werden, denn nach BGB § 22 ist ein
wirtschaftlicher Verein ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und bekommt seine
Rechtsfähigkeit durch Verleihung, wo er seinen Sitz hat.
- seinen Sitz hat dieser Bund innerhalb Deutschlands / des
Deutschen {ewigen} Bundes
- sein Geschäftsbetrieb ist das generieren von Einnahmen durch Abgaben
und Steuern
5.) es bedarf für einen Verein weder eines Menschen noch die Schaffung von
originären Völkerrechtssubjekten
- beides trifft für die BRD zu.
6.) wiki zu Körperschaften ... sind auf der Mitgliedschaft von Personen
beruhende und in ihrer Existenz vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängige
Verbände oder politische Parteien. Kein Staat existiert ohne Staatsvolk - die
BRD hat keines; als Verband ist ihre Existenz unabhängig vom Mitgliederbestand
.. selbst wenn nur noch die Parteien die Mitglieder stellen.
7.) BGB § 705 - der Gesellschaftsvertrag verpflichtet zur Erreichung eines
gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise .. das
Grundgesetz für die Bundesrepublik ( BGB §677 ) ist die Vertragsbasis
/-Grundlage für alle Handlungen der Vertragspartner in dieser Gesellschaft
8.) PartG (1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger
Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - bedeutet, daß
es ein Verfassungsrecht - also ein Recht basierend auf einer Verfassung geben
muß, damit alles was im PartG steht überhaupt relevant werden kann.
9.) Nachdem Parteiengesetz (PartG) § 2 (2) Ist eine Partei eine Vereinigung .. -
dies ist wieder synonym zu Verein, Zusammenschluss, Bund, Bundesstaat,
Föderation, Staatenbund, Verband
- also sind Parteien identisch mit dem Bund ! - damit gibt
es keinerlei Legitimierung durch ein Volk !
Wobei sie nach BGB § 54 als nicht rechtsfähige Vereine gelten und jede Haftung
aus einem Rechtsgeschäft ausgeschlossen haben - auch die persönliche bzw.
gesamtschuldnerische Haftung.
Im BGB §310 geht es um Vorschriften über die Gesellschaft, um Anwendung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen: (4) Dieser Abschnitt findet keine Anwendung
bei Verträgen auf dem Gebiet Gesellschaftsrechts ..
10) Jede Corp. - auch als Körperschaft / K.d.ö.r ist eine eigenständige
juristische Person, die auch als nicht - gewinnorientierte Unternehmung
gegründet werden kann. Damit haftet der Bund, nicht die Personen <=> in wie weit
haften Politiker ( diplomatische
Immunität ) als Verkörperung des Bundes?
11) Die deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815 wurde im Namen der allerheiligsten
und untheilbaren Dreieinigkeit ( Gottvater, Gottsohn und Heiliger Geist ) als
beständiger Bund verabschiedet; solch ein Bund ( siehe Bibel, AT: das
auserwählte Volk und JHWH ) ist kaum mehr aufzulösen.
Wie im Kapitel Zentralverwaltung
www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/zentralverwaltung.htm
ausgeführt, können andere Staaten einen Scheinstaat errichten (alle originären
Völkerrechtssubjekte brauchen zwingend den Menschen zur Gründung) - wenn aber
USA und Co. 1945 bereits keine echten Staaten mehr waren, können Sie auch keinen
Scheinstaat gründen.
Die Installation einer Zentralverwaltung für einen völkerrechtlichen Verein
dürfte immer möglich sein
Daher kann die BRD
ein Verein sein, welcher seine Mitglieder als Bürger bezeichnet und die
Vereinsverwaltung als der Politik untergeordnete Minister und den
Vereinsvorstand als Politiker ( Vereinsvorsitzende sind Politiker wie Merkel,
Seehofer und Co. ), welche identisch dem Bund sind.
=> BR = völkerrechtlicher Verein mit Namen Bund, verkörpert durch die
Politiker als Vereinigung
Am 28.4.1849 wurde die Paulskirchenverfassung veröffentlicht, damit
verbindlich und geltendes Recht.
Natürlich wurde diese Verfassung, welche die Macht der Fürsten begrenzten,
von diese zurückgewiesen ( nie anerkannt ) - durch ihre Publikation wurde
sie dennoch geltendes Recht auch für die Fürsten.

In der Paulskirchenverfassung ist das Deutsche Reich klar als das Gebiet /
die Landmasse des deutschen Bundes definiert - und diese Paulskirchen-
verfassung wurde nie aufgehoben ( auch nie durch König oder Kaiser ) und
ist daher immer noch gültig; zudem kann für dieselbe Landmasse
keine 2 Verfassungen bestehen.

Jedes Diskussion um GG art. 146 und eine "Neue Verfassung" verletzt
auch nach Völkerrecht die Tatsache der gültigen Paulskirchenverfassung

In den 3 Bürgerkriegen kämpften der norddeutsche Bund unter der Führung von
Preußen gegen den süddeutschen Bund.
1866 endete dieser bei Nürnberg - Preußen gewann.
Nachfolgend provozierte Frankreich einen Krieg 1870/1871, weil es annahm, daß
Deutschland geschwächt ist.
Bismarck überredete den preußischen König, die Kaiserkrone anzunehmen ( jedoch
konnte diese nur von der Kirche
vergeben werden ) - die Krönung fand in Versaille statt.
Aus den vormals 300 deutschen Kleinst"staaten" ( Königreiche, Fürstentümer,
.. ) wurden aus 25 Staaten + Elsaß
Lothringen der Ewige Bund geformt, mit dem kaiserlichen Gesetz Nr. 628 vom 20.
April 1871, genannt Verfassung

Ich wiederhole: die 1849 Paulskirchenverfassung wurde nie aufgehoben; es kann für
dasselbe Gebiet
/ dasselbe Volk keine
2 gültigen Verfassungen geben. Solange also die ältere nicht aufgehoben ist,
kann die jüngere nicht in Kraft treten zudem war diese ein kaiserliches Gesetz und widerspricht damit
dem
völkerrechtlichen Verständnis einer Verfassung


Was aber war dieses Deutsche Reich ?
Ein Zusammenschluß, in welchem kein Bundesstaat seine Souveränität aufgeben
mußte, auch wenn die Vertretung nach außen
sprich zu den anderen Nationen nun einheitlich durch den Kaiser erfolgte.
Daher gab es das RuStAG, wodurch es immer nur einen Staatsangehörigkeit in einem
Bundesstaate gab; mit dieser hatte
man auch ( siehe das römische Bürgerrecht ) alle Rechte und Schutz in einem
anderen Bundesstaate des Ewigen Bundes.

Allerdings erweist sich, daß der Bund ( Bürgerkrieg des norddt. {von Preußen
(an)geführt} gegen den süddt. Bund ) nur ein Verein
=
Vereinsrecht fiel - und nach kaiserlichem Gesetz
ging der Ewigen Bund = Deutsches Reich direkt aus diesem hervor.
Ist dann das Deutsche Reich immer nur ein Verein geblieben ?
Wurde dieser Beschluß jemals aufgehoben ?
- denn auch Gesetze haben kein Verfallsdatum - sie müssen ordnungsgemäß
aufgehoben werden !
Siehe dazu auch das GG für die BRD - Artikel 133 [Bund als Rechtsnachfolger
der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes]
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten
der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Artikel 134 [Aufteilung des Reichsvermögens]
(1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.
II. Der Bund und die Länder
Artikel 23 [Europäische Union, Mitwirkung von Bund
und Ländern]
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas .... Der
Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung
des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes
zu beteiligen, ..
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des
Bundes Interessen der Länder berührt ..,
berücksichtigt die
Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates.
Artikel 24 [Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen;
System kollektiver Sicherheit]
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte
auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des
Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird
hierbei
in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und
dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den
Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der
Bund Vereinbarungen über eine allgemeine,
umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.
Artikel 28 [Landesverfassungen; kommunale Selbstverwaltung]
(3) Der Bund gewährleistet, daß die
verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der
Absätze 1 und 2 entspricht.
Es ist deutlich zu erkennen, daß hier von folgenden - grundsätzlich
unabhängigen - Rechtssubjekten die Rede ist
=> Volk
=> Bund
=> Bundesregierung
=> Bundesrat / Bundestag
=> Länder
Es kommt eben definitiv NICHT zum Ausdruck, daß der
Bund identisch mit der BRD, oder mit der
Bundesregierung bzw. mit dem Bundesrat respektive mit dem Bundestag sei !!!
Daher bin ich der Überzeugung, daß der Bund
identisch mit dem völkerrechtlichen Verein ist. Evtl. gehört das getäuschte
deutsche Volk ohne sein Wissen als Zwangsmitglieder ( siehe K.d.ö.R. ) diesem
Verein an ..
Dabei darf nicht vergessen werden, daß erst das Volk - gemäß seiner Souveränität
( sofern nicht subjugiert - siehe debellatio ) ein Gebilde zu einem Staat machen
kann, basierend auf der vom Volk verabschiedeten Verfassung. D.h., daß erst das
souveräne Volk den Staat als Völkerrechtssubjekt legitimieren kann ( ohne Volk,
... kein Staat ). Kein Völkerrechtssubjekt, kein Staat und damit keine K.d.ö.R.
und erst recht keine hoheitlichen Befugnisse ( Beamte / Urkundsbeamte / Polizei
/ Richter / .. kein Finanzamt ).

Unter der Vorgabe des Versailler Vertrages
wurde das Weimarer Reich mit
seiner WRV als Nachfolger des Vereins gegründet.
Ein sog. Friedensvertrag kann (darf) jedoch völkerrechtlich nicht eine solche
Vorgabe enthalten.
Erneut wurde die 1849 Paulskirchenverfassung auch nicht in der WRV als
aufgehoben "erwähnt" - als nicht legitime Verfas.
wäre dies sowieso nichtig.
1933 kam das NS Regime an die Macht, welches die Bundesstaaten auflöste - dieses
war illegitim, denn es widersprach den
Verfassungen der Bundesstaaten und kann daher ( ebenso wie 1849, gewaltsam ) nur
als Putsch betrachtet werden - kein
Putsch erlangt natur- oder völkerrechtlich Rechtskraft. Daher wäre es denkbar,
daß der EWIGEN Bund immer noch ruhend besteht.

1934 wurde nun die "einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft" eingeführt;
diese war in der StAG Fassung bis 2010 immer noch die
Basis einer "deutschen" oder BRD Staatsbürgerschaft. In der 2011 und
2012 Fassung ist dieser Bezug entfernt worden.
Muß damit nicht zwangsläufig der BRD der Nachfolger des NS Regimes sein (
Nichtanwendung der sog. Entnazifizierungsvorschrift
der Alliierten ) ?
- denn deren Gesetz wird heute noch angewandt / ist die Rechtsbasis der
meisten BRD Gesetzbücher
- zB im Familien- und Scheidungsrecht, dem RechtsberatungsG. etc.
Sollte dieser Zusammenhang korrekt sein, dann ist allein dadurch, daß auf
jeden BRD Bürger dieses StAG angewandt wird,
jeder "angedockt" beim NS Regime - wer dies möchte, der soll diese
Staatsbürgerschaft beantragen.

Haben wir hier in Deutschland nur die Wahl zwischen verschiedenen Fiktionen /
Illusionen ?
- einer Staatsbürgerschaftsurkunde eines Vereins
oder eine Staatsbürgerschaftsurkunde der eingesetzten Verwaltung der
Feinde / Kriegsgegner des dt. Volkes ?
Das Potsdamer Protokoll hat also festgelegt, daß es für die BRD Verwaltung nur 1
Herrn gibt - und das sind
die Alliierten, aber nicht das Volk, welches von der BRD und ihren (Landes)Regierungen
weltweit vertreten
werden sollte - Betrug an 84 Millionen Menschen ?
Da es keine Gründungsurkunde eines Staates BRD gibt, dürfte es auch keinen
souveränen Staat geben.
Daher wäre es denkbar, daß die BRD und ihre Bewohner doch nicht unter UN
Treuhand fallen ?
Hier ist zu beachten, daß die UN / UNO 1946 der Nachfolger des Völkerbundes
wurde, welcher sich nur
bildete, um das Deutsche Reich zu vernichten ( wie schon 1618 - 148, etc. ) !
Wenn bereits 1995 beschlossen
worden ist, die Clauseln zu löschen, wieso gelten diese 2011 immer noch ?
Reichen 16 Jahre nicht ?
wikipedia: Treuhandgebiete waren frühere
Mandatsgebiete des
Völkerbundes, die nach Auflösung des Völkerbundes im Jahr 1946 von den
Vereinten Nationen (UN) Treuhandmächten zur treuhänderischen Verwaltung
übergeben wurden.
Außer der Sicherung des Weltfriedens sollte das Treuhandsystem laut der
Charta der Vereinten Nationen (Kapitel XII) vor allem der Förderung dieser
meist wenig entwickelten Gebiete und ihrer schrittweise erfolgenden Entwicklung
bis zu ihrer Unabhängigkeit dienen. Dieser Prozess wurde von dem
Treuhandrat der UN überwacht, einem ihrer sechs Organe, das sich aus den
fünf ständigen Mitgliedern des
Sicherheitsrates zusammensetzt.
Der
UN-Treuhandrat wurde am 1. November 1994 suspendiert, da er seine Arbeit
zuvor eingestellt hatte,
Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung
Artikel 73
Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung
von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle
Selbstregierung erreicht haben, ..
c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
Kapitel XII
Das internationale Treuhandsystem
Artikel 75
Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales
Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die
auf Grund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese
Hoheitsgebiete werden im folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.
Artikel 76
Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten
Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:
a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
Artikel 77
(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden
Hoheitsgebiete Anwendung, ...
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten
abgetrennt werden;
wikipedia: Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den
Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der
Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des
Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ...
verhängt werden können,
Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des
Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta
waren – also primär
Deutschland und
Japan.
Die Artikel entstanden 1945 mit der Urfassung der Charta in der Endphase des
Krieges, sind jedoch auch noch in der aktuell gültigen Fassung enthalten.
Die 50.
Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen
(Res. 50/52),[1]
in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als
obsolet
bezeichnet wurde.[2]
Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch
deklaratorische Bedeutung zu. In der 1995 verabschiedeten Resolution war
festgelegt, dass die Streichung in einer der nächsten Sitzungen bzw. so früh wie
möglich erfolgen sollte („… by the deletion of the ‚enemy State‘ clauses from
Articles 53, 77 and 107 at its earliest appropriate future session“).
Gleichwohl ist die Situation weiterhin unverändert.
Nach Abschluss des
Atomwaffensperrvertrages haben die
USA,
Großbritannien und
Frankreich
erklärt, dass Art. 53 und 107 der Charta kein Recht zur gewaltsamen
Intervention in Deutschland gewähren. Mit
Russland
wurde ähnliches in den
Ostverträgen vereinbart.
KRR: kommissarische
Reichsregierungen
Jede dieser KRR malt das Bild einer heilen Welt im Deutsche Reich.
Dann bitte sollen sie mir erklären, wieso besonders in der Mitte des 19.
Jahrhunderts tausende und abertausende Deutsche als Auswandererströme die
Schiffe stürmten - sie reisten nach Südamerika ( Brasilien hat mehr als 4
Millionen Deutsche ! ) nach USA ( 51% zu 49% soll die Entscheidung zwischen
englisch und deutsch als Landessprache gewesen sein, dann müssen sehr viele
Deutsche dorthin ausgewandert sein ! ), ebenso nach Kanada und Australien.
Wenn ich zu Hause ein tolles Land habe, brauche ich nicht in eine
unbestimmte Zukunft zu reisen - ich gehe, wenn ich zu Hause keine Zukunft habe
!! - nicht zu vergessen, daß dies die Zeit war, welche Marx und Engels Ideologie
gebar - es brauchte massive soziale Gegensätze, damit jemand die Notwendigkeit
für diese Ideologie sieht und diese auch von den Menschen angenommen wird. 1890
entstand aus der sozialistischen Arbeiterbewegung die Gewerkschaften - ein
weiterer Beweis für das Elend der Massen - im ach so tollen DR !
saibot83.wordpress.com/abi-geschichte
Trotz hoher Auswanderung war das Bevölkerungwachstum in Europa von 1850 bis zum
Vorabend des ersten Weltkriegs enorm. Die Faktoren Industriealisierung und
Bevölkerungswachstum ergaben Verstädterung.
Die Menschen waren auf der Suche
nach Arbeit und wanderten dabei vom Land ab in die Stadt. Dadurch entstanden die
ersten Millionenstädte in Europa. Es folgte eine Veränderung des gesamten
gesellschaftlichen Gefüges, dessen Folgen Not, Massenverelendung, Slumbildung
und Wohnraumnot waren.
Lösung der sozialen Frage:
In Großbritannien errichtete
Robert Owen
eine Arbeitermustersiedlung, ließ Schulen errichten, verküzte die Arbeitszeiten
und verbot die Arbeit von Kindern unter 10 Jahren

Was bitte wollen die Reichsdeutschen errichten ?
Eine Nachfolge des mit Ermächtigungsgesetzen regierte Deutsche Reich, welches
mit debellation 1945 endete ?
oder
Eine Nachfolge des Deutschen Reichs eines Bismarcks und Kaiser Wilhelms ? -
wobei sowohl dieser "preußische König" als auch sein Vorfahre nicht
"ordnungsgemäß" zu seiner Königswürde kam, denn die Krone wurde durch
Selbstermächtigung auf´s Haupt gesetzt !
- ein Deutsches Reich welches Millionen von Toten - die meisten davon Deutsche -
in den zwei Teilen des Weltkrieges zu verantworten hat bzw. sein deutsches Volk
vor dem unbeendeten Weltkrieg nicht bewahren konnte ! - ich für meinen Teil will
keinen "Staat", welcher mich zur Person = toten Entität ( siehe BGB von 1899 )
macht und seit 1914 an die Bank verpfändet sowie in den Tod durch Krieg schickt.
Das einzige Deutsche Reich, welches eine Zukunft verdienen würde, ist das,
welches nie zum Zuge kam: das Deutsche Reich der Paulskirchenverfassung, denn
kurz nach der Veröffentlichung am 28.4.1849 wurden die Anhänger von Monarchisten
ermordet.
Kennen die Anhänger eines Deutschen Reichs die geschichtlichen Details oder
laufen sie nur einer Illusion, welche nie existiert hat, nach ? - denn
offensichtlich wissen sie nicht, daß sie als Deutsche nur im Deutsche Reich der
Paulskirchenverfassung Souveräne waren, niemals davor, niemals danach !!!