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Die Odalverfassung Ewiger_Bund Justinian


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 BRD / BUND sind die
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>>  Zeit vor Ausrufung
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2.8. Souveränität
 - ein souveränes Volk ?
2.9. Rechtssubjekt
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3. was ist
    Demokratie
3.1 Verfassung
     vom 30.05.1949
3.2 bürgerlicher Tod
3.3 lex legis das Gesetz
3.4 Rechtsvermutung
     Rechtskreise
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4. Welt des Geldes
4.1 globale
     Zusammenhänge

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5. Treuhand, globale
   Bedeutung & N W O
5.1. Weltrezession
5.2. Weltdepression

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6.1 Alles ist Energie
6.2 Schöpfungskraft
6.3  Zeremonien und
      Traditionen

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7. unsere Entstehung
    Prophezeiungen
7.1
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8. Lösungsansätze
8.1. Erkenntnisse

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> Krise bedeutet
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   individuelleLösung

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Thing:
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Themen:
>
Vereinsrecht_(Deutschland) -  wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Verein
>
Eine Corp. ist eine eigenständige juristische Person <=>  Corporation
> Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei
> 1815:
Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein => bundesakte15
>
Römisches_Recht kommerzielles Recht zwischen den Völkern
>
Wieso finden wir im Grundgesetz nur Bewohner ( verpflanzte Personen ) und keine Einwohner ?
   Flüchtlinge sind Staatenlose, die sich außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden.
   Frage: was sind Bewohner im Gegensatz zu Einwohnern ? => siehe
Potsdamer Protokoll
> Rundfunkbeitrag:
die neuen Gebühren betreffen "Bundesbürger"
>
Was verbindet die Bundesrepublik und einen Verein ?
>
Der 1. Präsident der USA war der Freimaurer  G. Washington
>
Hambacher Fest und die Paulskirchenverfassung
> In den 3 Bürgerkriegen kämpften der norddeutsche Bund gegen den süddeutschen Bund.
>
Was aber war dieses Deutsche Reich ?
>
Unter der Vorgabe des Versailler Vertrages
> UN
Artikel 73 - Treuhandgebiete
> KRR:
kommissarische Reichsregierungen


Was verbindet die Bundesrepublik und einen Verein ?

Parteiengesetz (PartG) ----- Gesetz über die politischen Parteien
in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. August 2011 (BGBl. I S. 1748)

§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Parteien

(1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie erfüllen mit ihrer freien, dauernden Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes eine ihnen nach dem Grundgesetz obliegende und von ihm verbürgte öffentliche Aufgabe.

(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heran­bilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluß nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozeß der staat­lichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.

§ 2 Begriff der Partei

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, ......

(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.

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§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
      § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.

Zu beachten: Artikel 19 [Einschränkung von Grundrechten; Geltung; Rechtsweg] (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Satz 1 von Grundgesetz Artikel 19 (1) ist eine zwingende Vorschrift, was zur Nichtigkeit dieses Ausschlusses führt(e) - damit ist nicht nur das gesamte Parteien Gesetz nichtig, sondern die Haftung besteht vollumfänglich.

www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
Die Überhangmandate sind Grundgesetzwidrig !
§ 6    4    Wahl nach Landeslisten
a) Nachdem die Wahlgesetze zum ersten Bundestag (Gesetz vom 15. Juni 1949 <BGBl I S. 21>) und zum zweiten Bundestag (Gesetz vom 8. Juli 1953 <BGBl I S. 470>) jeweils ein reines Landeslistensystem vorgesehen hatten, gestattete erstmals das Bundeswahlgesetz vom 7. Mai 1956 (BGBl I S. 383) zur Ausnutzung der in den Ländern anfallenden Reststimmen eine parteiinterne Verbindung der Landeslisten (vgl. § 7 Abs. 1 und 3 BWG 1956).
Für die Listenverbindungen wurde in § 7 Abs. 3 BWG 1956 die Unterverteilung auf die Landeslisten geregelt.
Die bisherige Regelung zu den Überhangmandaten wurde beibehalten und auf die Listenverbindungen erstreckt (vgl. § 7 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 3 BWG 1956).

Ein illegal zusammen gekommenes Parlament kann niemals rechtskräftige Gesetze verabschieden - damit existieren auch aus diesem weiteren Grunde keine rechtskräftige Gesetze in der BR seit 8.7.1956; wir haben mehrfache Nichtigkeit & Illegalität
> Legislative setzt sich aus Parteien / Parteimitgliedern zusammen, wobei das Parteien Gesetz nichtig ist
> jede Wahl ist wegen den Überhangmandaten nichtig und führte zu illegalen Parlamenten
> es existiert kein Band zwischen BR und Volk, denn
   die Bundesrepublik hat keine eigene Staatsangehörigkeit ( jede StAG Änderung seit 1957 ist nichtig )
   die Bundesrepublik verfügt über keine Verfassung als Bindeglied zwischen Staat & Volk ( das Volk wurde weder 1949 noch sonst gefragt )
   die Bundesrepublik ist kein originäres Völkerrechtssubjekt
   etc.
> der Bund basiert auf dem völkerrechtlichen Verein von 1815 bzw. 1820 und die Parteien fallen unter das Vereinsrecht des BGB ( wobei das erste BGB uns erst seit 1899 als Druckversion nach seiner Verabschiedung 1896 bekannt ist - d.h. das BGB hatte die älteren Bedingungen von Vereinen und Genossenschaften aufzunehmen, da diese auch schon lange vor 1896 bestanden )

Natürlich sind auch Veränderungen des Grundgesetz ( vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1) (BGBl. III 100-1) ) als niemals erfolgt anzusehen
In der Präambel finden wir {Deutsche Volk} "Im Bewußtsein seiner Verantwortung .., hat sich das Deutsche Volk kraft seiner .. Damit gilt dieses
Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
I. Die Grundrechte Artikel 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten

Jedoch:  Artikel 146 [Geltungsdauer] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

D.h. das Deutsche Volk ist nicht identisch mit dem deutschen Volke !!    

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wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Verein
http://dejure.org/gesetze/BGB/54.html

BGB § 54 Nicht rechtsfähige Vereine
Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung.
Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen Vereins einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, so haften sie als Gesamtschuldner.

Bei der Suche nach Vorschriften über die Gesellschaft ---- findet man u.a.

http://dejure.org/gesetze/BGB/310.html

§ 310 Anwendungsbereich
(1) § 305 Abs. 2 und 3 und die §§ 308 und 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ...
(3) Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträge) finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit folgenden Maßgaben Anwendung:

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden; ..
(4) Dieser Abschnitt findet keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts ..

http://dejure.org/gesetze/EGBGB/40.html

Artikel 40 Unerlaubte Handlung
(1) Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Ersatzpflichtige gehandelt hat.

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BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.

BGB § 22 Wirtschaftlicher Verein
Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.

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wikipedia.org/wiki/Vereinsrecht_(Deutschland): In der deutschen Rechtswissenschaft ist Vereinsrecht das Rechtsgebiet, das die Gründung und Organisation von Vereinen regelt. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Verfassungsrechtlicher Hintergrund ist die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Grundgesetz.

Eine rechtliche Besonderheit gilt für alle Vereine, die zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 bereits bestanden. Für diese gilt nach Art. 163 BGB-Einführungsgesetz (EGBGB) der § 21 BGB nicht. Das bedeutet, dass solche Vereine ihre Rechtsfähigkeit nicht durch Eintragung in das Vereinsregister erhalten und in der Regel auch nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Die Rechtsfähigkeit wurde vielmehr zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Landesrecht bestimmt.

Durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes nach § 21 BGB erhält ein nicht wirtschaftlicher Verein den Status einer juristischen Person. In der Satzung bestimmt der Verein seine eigene Verfassung weitgehend selbst (Vereinsautonomie).

Die Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und verwandte Rechtsformen wie die KGaA sind ebenfalls Vereine; sie erlangen volle Rechtsfähigkeit durch das Aktiengesetz bzw. das GmbH-Gesetz.

Eingetragene Genossenschaften (eG) sind gemäß Genossenschaftsgesetz rechtsfähige Vereine.

Ohne spezielle bundesgesetzliche Regelung kann ein wirtschaftlicher Verein nur durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit erlangen (§ 22 BGB).
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB), .. die Mitgliederversammlung bestellt den Vereinsvorstand und beruft diesen ab (§ 27 BGB).

Die Mitgliedschaft im Verein wird entweder durch Mitwirkung als Gründer oder durch Beitritt erworben. Der Beitritt ist ein Vertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied, ...
Der Verein wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__705.html

BGB § 705 Inhalt des Gesellschaftsvertrags
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

wikipedia.org/wiki/Corporation: An incorporated entity is a separate legal entity that has been incorporated through a legislative or registration process established through legislation. Incorporated entities have legal rights and liabilities that are distinct from their shareholders, and may conduct business for either profit-seeking business or not for profit purposes.
Eine Corp. ist eine eigenständige juristische Person, die durch einen gesetzlichen Prozeß oder durch Registrierung nach den Rechtsvorschriften gegründet wurde. Kapitalgesellschaften besitzen Rechte und Verbindlichkeiten, die von ihren Aktionären übertragen wurden und kann seine Tätigkeit sowohl als gewinnorientierte Unternehmungen als auch für gemeinnützige Zwecke ausüben.

=> beim anklicken der deutschsprachigen Variante kommt wikipedia.org/wiki/Körperschaft hoch:
Körperschaften sind auf der Mitgliedschaft von Personen beruhende und in ihrer Existenz vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängige Verbände oder politische Parteien. Sie sind im Regelfall rechtsfähig, können aber auch Teil einer übergeordneten juristischen Person sein („unselbständige Körperschaft“). Verband (Recht) – Interessengruppe natürlicher oder juristischer Personen: der Überbegriff unter Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Körperschaften

wikipedia.org/wiki/Verband_(Recht): Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder Körper­schaften (juristische Personen) aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung verfügen. Verbände bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zum Erreichen gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen, ..

D.h. der englische Begriff Corporation / Corp. steht für Unternehmen - fallen unter die Körperschaftssteuer - als auch für Körperschaften, worunter wir i.d.R. K.d.ö.R. verstehen:

wikipedia.org/wiki/K.d.ö.R.: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unab­hängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Rechtssubjektivität nicht der Privatautonomie, sondern einem Hoheitsakt verdankt. Ihre Verfassung ist öffentliches Recht: Dienstherrenfähigkeit (d. h., sie können Beam­te ernennen), Satzungshoheit (Rechtsetzungsbefugnisse für die ihrer Hoheitsgewalt Unterworfenen), Abgabenhoheit (sie können öffentlich-rechtliche Steuern, Beiträge und Gebühren erheben). Körperschaften des öffentlichen Rechts unter­scheiden sich von den Körperschaften des Privatrechts (Verein, Aktiengesellschaft, GmbH) dadurch, dass sie öffent­lich-rechtlich organisiert sind und öffentlich-rechtlich handeln können. Territoriale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zunächst der Staat als originärer Träger von Hoheitsgewalt. Unterste Ebene der Hoheit ist im Allgemeinen die Gemeinde. Gebietskörperschaft: Es werden alle auf einem bestimmten Gebiet lebenden Bürger erfasst, die ihren Wohnsitz in diesem Gebiet haben. Es besteht Zwangsmitgliedschaft. Beispiel: Bundesrepublik, Länder, Kreise/Landkreise und Gemeinden.

Körperschaften haben also Mitglieder ( Zwangsmitgliedschaft auf dem Gebiet der Bundesrepublik ) und das sind Personen - keine Menschen; die BRD kennt den Menschen nicht, sondern nur natürliche (Personal) oder juristische Personen; zudem ist eine Corp. eine eigenständige juristische Person, die mit Rechten und Verbindlichkeiten auch als nicht - gewinnorientierte Unternehmung gegründet werden kann.

Die Organisation in Körperschaften erklärt, wieso die BRD Menschen nicht wahrnehmen / kennen kann und ausschließlich mit Personen agieren muß - d.h. die Installation von Körperschaften mit dem Morte {civil} des Menschen zur ausschließlichen Erschaffung von Personen geschah vor der Verab­schiedung des ersten BGB im Wilhelminischen Kaiserreich (schon damals gab es keine Menschen mehr).

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Parteiengesetz (PartG)
§ 2 Begriff der Partei (2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, ..

Synonym zum Wort „Vereinigung“ http://synonyme.woxikon.de/synonyme/vereinigung.php

Bedeutung: Firmenzusammenschluss: Verein, Vereinigung, Kartell
Bedeutung: Organisation: Klub, Verein, Vereinigung, Zusammenschluss
Bedeutung: Zusammenschluss: Bund, Vereinigung, Liga, Assoziation
Bedeutung: Bündnis: Bundesstaat, Föderation, Staatenbund, Verband, Vereinigung, Zusammenschluss, Bund, Liga, Konföderation


Synonyme zum Wort „Verband“ http://synonyme.woxikon.de/synonyme/verband.php
Bedeutung: Einheit - Abteilung, Kolonne, Kommando, Korps, Verband
Bedeutung: Organisation - Verband, Verwaltung, Apparat
Bedeutung: Bündnis - Bund, Bundesstaat, Föderation, Staatenbund, Liga, Verband, Vereinigung, Zusammenschluss, Konföderation

Nachdem für das Wort „Verband“ respektive Verbände synonym ( also ersatzweise bei identischer Bedeutung ) in der Bedeutung Organisation = Verwaltungsapparat sowie für ein Bündnis = Bund oder Bundesstaat gesagt werden kann, stellt wohl der Bund ebenso wie alle Verwaltungseinheiten jeweils eigenständige juristische Personen = Corp. also Verbände dar. Dies sind dann nicht mehr als Gruppen bzw. Zusammenschlüsse von natürlichen und juristischen Personen mit einer feste Organisations­struktur auf Basis einer Satzung genannt Grundgesetz; sie bündeln die Interessen der einzelnen Mitglieder zum Erreichen gemeinsamer Ziel- oder Wertvorstellungen, ..

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http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm

Deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815 Im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit
Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, den gemeinsamen Wunsch hegend, den 6. Artikel des Pariser Friedens vom 30. May 1814 in Erfüllung zu setzen, und von den Vortheilen über­zeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereinge­kommen, sich zu einem beständigen Bunde zu vereinigen, und haben zu diesem Behuf ihre Gesandten und Abgeordneten am Congresse in Wien mit Vollmachten versehen

1. Allgemeine Bestimmungen
Art. I. (Art. 53 der Wiener Kongreß-Acte). Deutscher Bund. Die souverainen Fürsten und freyen Städte Deutschlands, mit Einschluß Ihrer Majestäten vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der Deutsche Bund heißen soll.
Art. II. (Art. 54 der Wiener Kongreß-Acte). Zweck des deutschen Bundes. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletz­barkeit der einzelnen deutschen Staaten.
Art. III. (Art. 55 der Wiener Kongreß-Acte). Gleichheit der Bundesglieder.  Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Bundesacte unverbrüchlich zu halten.
Art. IV. (Art. 56 der Wiener Kongreß-Acte). Bundesversammlung. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt,


Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820
Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die nachfolgenden Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grundgesetze des Bundes" bezeichnet.

Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands, eingedenk ihrer bei Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der Bundesacte durch ergänzende und erläuternde Grundgesetze eine zweckmäßige Entwickelung und hiemit dem Bundesverein selbst die erforderliche Vollendung zu sichern, überzeugt, daß sie, um das Band, welches das gesammte Deutschland in Friede und Eintracht verbindet, unauflöslich zu befestigen, nicht länger anstehen durften, jener Verpflichtung und einem allgemein gefüllten Bedürfnisse durch gemeinschaftliche Berathungen Genüge zu leisten, haben zu diesem Ende nachstehende Bevollmächtigte ernannt,

Art. I. Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souverainen Fürsten und freien Städte, zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten, und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Art. II. Dieser Verein besteht in seinem Innern als eine Gemeinschaft selbständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen Vertrags-Rechten und Vertrags-Obliegenheiten, in seinen äußern Verhältnissen aber, als eine in politischer Einheit verbundene Gesammt-Macht.
Art. III. Der Umfang und die Schranken, welche der Bund seiner Wirksamkeit vorgezeichnet hat, sind in der Bundesacte bestimmt, die der Grundvertrag und das erste Grundgesetz dieses Vereins ist. Indem dieselbe die Zwecke des Bundes ausspricht, bedingt und begränzt sie zugleich dessen Befugnisse und Verpflichtungen.

wikipedia.org/wiki/Völkerrechtlicher_Verein: Der Staatenbund (völkerrechtlicher Verein, teilweise auch Konföderation genannt) ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten (Mitgliedstaaten, Bundesglieder) mit eigener, aber nur lockerer Organisation auf Bundesebene. Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. Davon ist ferner eine Konföderation abzugrenzen, welche ein gemeinsames Auf­treten in Form einer Dachorganisation darstellt

wikipedia.org/wiki/Deutschland

Deutsch bedeutete ursprünglich „zum Volk gehörig“ und meinte zunächst die Dialekte des kontinental-westgermanischen Dialektkontinuums. Die Bezeichnung Deutschland wird seit dem 15. Jahrhundert verwendet, ist in einzelnen Schriftstücken aber schon davor bezeugt. Davor sind nur Wortfügungen des Attributs deutsch mit Land belegt, beispielsweise in der unbestimmten Singularform ein deutsches Land oder der bestimmten Pluralform die deutschen Länder, nicht aber in der bestimmten Singular­form das deutsche Land. Gemeint waren vielmehr Länder mit einer Führungsschicht, ..

wikipedia.org/wiki/Römisches_Recht  

im Jahr 242 v. Chr. wurde, wegen der zunehmenden Bedeutung des Außenhandels für Rom, der so genannte praetor peregrinus eingeführt. Dieser war für Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Nichtrömern oder zwischen einem Nichtrömer und einem Römer zuständig. Er urteilte nicht nach dem ius civile (das Zwölftafelgesetz :Die Priester (pontifices) legten das Recht der zwölf Tafeln am Wortlaut aus ), das ja nur für römische Bürger galt, sondern nach einem ius gentium. Dies war kein Völkerrecht im heutigen Sinne, vielmehr ein kommerzielles Recht zwischen den Völkern.
Der praetor peregrinus konnte nun selbst entscheiden, welche Klageformen er zuließ. Dieses Verfahren setzte sich mit der Zeit durch und war schließlich auch vor dem praetor urbanus möglich. Eine neue Rechtsform war entstanden, das „Prätorische Edikt“: eine Verordnung des Prätors, welche Prinzipien in der Rechtsprechung eingehalten werden sollen (z. B. welche Klagen und welche Einwände zugelassen waren - richterliche Praxis, welche Beweise oder Zeugen sie zulassen).

Wieso finden wir im Grundgesetz nur Bewohner ( verpflanzte Personen ) und keine Einwohner ?

GG Artikel 25 [Geltung von Völkerrecht] Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Grundgesetz XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 119 "In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder, .."

Hier sind die Flüchtlinge und Vertriebenen nicht näher bestimmt - was eben nicht näher bestimmt ist, kann alles oder nichts sein - unter der Prämisse, daß alle, welche wohnhaft von den Gemeinden geführt werden, unter Flüchtlinge fallen.
wiki/Nationalstaat .... beruht auf der Idee und Souveränität der Nation; der Vorläufer waren im Mittelalter Personalverbände. Verbände sind Gruppen von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und meist über eine feste interne Organisationsstruktur auf Basis einer Satzung ( wohl das GG ) verfügen.

Frage: was sind Bewohner ( engl. occupant )
- Bedeutung: Bewohner ist ein Ansässiger, Mit-/bürger, Zeitgenosse, Besatzer, Besetzer - ein Inhaber aber kein Eigentümer

http://www.wordreference.com/definition/occupant

occupant Bewohner {m} Wohnungs-/Inhaber {m} Besatzer {m} Besetzer {m}
              a person, thing, etc, holding a position or place
              a person who has possession of something, esp an estate, house, etc; tenant
              a person who acquires by occupancy the title to something previously without an owner

Frage: was sind Einwohner ( engl. citizen )
- Bedeutung: Eingeborener ist Ureinwohner oder Einheimischer - also jemand, dessen Volksstamm hier zu Hause ist

http://www.wordreference.com/definition/citizen

citizen Bürger {m} Einwohner {m} Städter {m}
             pol. citizen Staatsbürger {m} Staatsangehöriger {m} Angehöriger {m} eines Staates
             a native registered or naturalized member of a state, nation, or other political community
             an inhabitant of a city or town
             a civilian, as opposed to a soldier, public official, etc

Im Gegensatz zu Einwohnern sind alle Bewohner ( Zugewanderte und damit weder Ureinwohner noch Einheimische ) des Bundesgebietes treuhänderisch verwaltete Heimat- und Staatenlose. Da Heimatlos, genießen sie nur einen Aufenthaltstitel und sind wohnhaft. Statt des Heimatscheins bekommen sie nur den Personalausweis ihrer regionalen Treuhandverwaltung, welcher ein treuhändisch von den Alliierten eingesetzter Ministerpräsident vorsteht.
=> Das Kriterium des heimatlosen Ausländer ist das Aufenthalts (bestimmungs)recht des B U N D E S
   - wo dieser sich wohnhaft ( Haftung ) aufhält oder gemeldet hat.

Der freie Mensch (be)gründet seinen Wohnsitz aus seinem Willen ( BGB §7 ) heraus;
der Leibeigene hat keinen Wohnsitz, denn dieses richtet sich nach seinem Dienstherrn !

Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951, ergänzt am 31.1.1967: Flüchtlinge im Sinne der Konvention werden als Personen definiert, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sowie
Staatenlose, die sich deshalb außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden.
Ziel der Konvention ist ein möglichst einheitlicher Rechtsstatus für Menschen, die keinen diplomatischen Schutz ihres Heimatlandes mehr genießen. Allerdings enthält die Konvention eine zeitliche Einschränkung: So bezieht sie sich lediglich auf Personen, die „infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind” (Art. 1 A Nr. 2) zu Flüchtlingen wurden. Sie enthält damit keine Regelungen für die Rechte von späteren Flüchtlingen. <=> daher die Neuerungen von 1954 ! Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (Art. 28)
 

Laut Potsdamer Protokoll sind die Menschen hier verpflanzt ... Die Bewohner ( die Zugewanderten )des Bundesgebietes sind entmündigt ( deshalb sind BGGB §6 und EG BGB Art. 8 weggefallen ) und ein Mündel der Mächte: UdSSR, UK, USA, .. welche die BR installiert haben (auch Beamte sind Be­wohner des Bundesgebietes - dem Gebiete Deutschlands gemäß SHAEF Gesetz Nr. 52 VII 9 e ).

Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit: 6.11.1997
Kapitel I: Allgemeines Artikel 2 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Übereinkommens: a. bedeutet "Staatsangehörigkeit" das rechtliche Band zwischen einer Person und einem Staat und weist nicht auf die Volkszugehörigkeit einer Person hin; ..

Umkehrschluß: wo keine Staatsangehörigkeit, da kein rechtliches Band zwischen Person und (s)einem Staat !
- deutsch ist keine Nationalität und wenn die BRD eine eigene Staatsangehörigkeit hätte, müßte dort bspw. Bundesbürger oder das Gebiet BRD stehen.
Fazit: die BRD ist weder berechtigt, noch besitzt sie eine eigene StAG - daher kann sie derlei nur deklaratorisch als eingesetzte Verwaltung bescheinigen.
 


 

Das gilt für Bürgerinnen und Bürger

Seit 1.1.2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben

Bundesbürger: für der ZDF-Intendant spricht bei Illner:
in Bezug auf die neuen Gebühren durchgehend zutreffend von "Bundesbürgern"

- es wird weder von Deutschen noch von Einwohnern oder gar deutschen Staatsangehörigen gesprochen - diese scheinen davon ausgenommen zu sein - denn sie sind keine entmündigten Flüchtlinge, welche sich hier als Bewohner nur vorübergehend aufhalten

 

 

Verband im Sinne von Bündnis heißt: Bund, Bundesstaat, Staatenbund, Konföderation, ist als beständiger Bund seit 8.6.1815 ein Völkerrechtlicher Verein genannt Deutscher Bund und ist durch ein Grundgesetz organisiert.


Was verbindet die Bundesrepublik und einen Verein ?

1.) Vereine vor 1900 fallen nicht unter den Eintragungszwang nach BGB
2.) Der Beitritt fällt unter Vertragsrecht ( zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied )
3.) Die Kapitalgesellschaften sind ebenfalls Vereine
    - nachvollziehbar, denn sie handeln wirtschaftlich und im Vertragsrecht
     - der staats- und handelsrechtliche anglistische Begriff Corp.
4.) Bund und damit die Bundesrepublik kann als Wirtschaftlicher Verein definiert werden, denn nach
BGB § 22 ist ein wirtschaftlicher Verein ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und bekommt seine Rechtsfähigkeit durch Verleihung, wo er seinen Sitz hat.
- seinen Sitz hat dieser Bund innerhalb Deutschlands / des Deutschen {ewigen} Bundes
  - sein Geschäftsbetrieb ist das generieren von Einnahmen durch Abgaben und Steuern
5.) es bedarf für einen Verein weder eines Menschen noch die Schaffung von originären Völkerrechtssubjekten
  - beides trifft für die BRD zu.
6.) wiki zu Körperschaften ... sind auf der Mitgliedschaft von Personen beruhende und in ihrer Existenz vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängige Verbände oder politische Parteien. Kein Staat existiert ohne Staatsvolk - die BRD hat keines; als Verband ist ihre Existenz unabhängig vom Mitgliederbestand .. selbst wenn nur noch die Parteien die Mitglieder stellen.
7.) BGB § 705 - der Gesellschaftsvertrag verpflichtet zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise .. das Grundgesetz für die Bundesrepublik ( BGB §677 ) ist die Vertragsbasis /-Grundlage für alle Handlungen der Vertragspartner in dieser Gesellschaft
8.) PartG (1) Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - bedeutet, daß es ein Verfassungsrecht - also ein Recht basierend auf einer Verfassung geben muß, damit alles was im PartG steht überhaupt relevant werden kann.
9.) Nachdem Parteiengesetz (PartG) § 2 (2) Ist eine Partei eine Vereinigung .. - dies ist wieder synonym zu Verein, Zusammenschluss, Bund, Bundesstaat, Föderation, Staatenbund, Verband
- also sind Parteien identisch mit dem Bund ! - damit gibt es keinerlei Legitimierung durch ein Volk !
Wobei sie nach BGB § 54 als nicht rechtsfähige Vereine gelten und jede Haftung aus einem Rechtsgeschäft ausgeschlossen haben - auch die persönliche bzw. gesamtschuldnerische Haftung.
Im BGB §310 geht es um Vorschriften über die Gesellschaft, um Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: (4) Dieser Abschnitt findet keine Anwendung bei Verträgen auf dem Gebiet Gesellschaftsrechts ..
10) Jede Corp. - auch als Körperschaft / K.d.ö.r ist eine eigenständige juristische Person, die auch als nicht - gewinnorientierte Unternehmung gegründet werden kann. Damit haftet der Bund, nicht die Personen <=> in wie weit haften Politiker ( diplomatische Immunität ) als Verkörperung des Bundes?
11) Die deutsche Bundes-Akte vom 8. Juni 1815 wurde im Namen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit ( Gottvater, Gottsohn und Heiliger Geist ) als beständiger Bund verabschiedet; solch ein Bund ( siehe Bibel, AT: das auserwählte Volk und JHWH ) ist kaum mehr aufzulösen.


Wie im Kapitel Zentralverwaltung www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/zentralverwaltung.htm
ausgeführt, können andere Staaten einen Scheinstaat errichten (alle originären Völkerrechtssubjekte brauchen zwingend den Menschen zur Gründung) - wenn aber USA und Co. 1945 bereits keine echten Staaten mehr waren, können Sie auch keinen Scheinstaat gründen.
 

Die Installation einer Zentralverwaltung für einen völkerrechtlichen Verein dürfte immer möglich sein

Daher kann die BRD ein Verein sein, welcher seine Mitglieder als Bürger bezeichnet und die Vereinsverwaltung als der Politik untergeordnete Minister und den Vereinsvorstand als Politiker ( Vereinsvorsitzende sind Politiker wie Merkel, Seehofer und Co. ), welche identisch dem Bund sind.
=> BR = völkerrechtlicher Verein mit Namen Bund, verkörpert durch die Politiker als Vereinigung

 

Bund
dürfte die Personalkörperschaft sein
und braucht deshalb keinen Geltungsbereich
Bundesrepublik 
dürfte die Gebietskörperschaft sein
- ein Gebiet braucht immer einen Geltungsbereich

Deutschland = Heimat / -Land: Die Landmasse auf der wir stehen; originäre Gemeinden ( sind von Menschen gegründete ) verfügen über das Heimatrecht - dieses Recht der Gemeinden ist elementarer als das (UN) Menschenrecht.
 

Verknüpfung zu K R R - kommissarische Reichsregierungen

 

 

Der Präsident der USA war der Freimaurer G. Washington ( die Freimaurerfarben sind blau / rot; deshalb die gegebenen Farben des US Flagge )  - weitere Freimaurer folgten.
Die Ideen der der Freimaurerei beflügelten auch den Marquis, wodurch diese Gedanken Teil der franz. Revolution wurden - d.h. auch diese wurde von der Freimaurern initiiert und gesteuert.

 

 

Die Idee der Freiheit finden wir 1842 auf dem Hambacher Fest wieder ( zu beachten, die Farbfolge der Flagge)

 

 

Ebenso eine Folge der franz. Revolution
und des daraus erfolgten Hambacher Festes:

Die Nationalversammlung in der Paulskirche.
Sie verabschiedete die völkische Verfassung, welche im April 1849 im Reichsgesetzblatt veröffentlich und nie aufgehoben wurde.

Die völkischen Kabinette wurden durch Dragoner und Waffengewalt aufgelöst
- das Bild zeigt die Aufbahrung der Zivilisten.

 

Am 28.4.1849 wurde die Paulskirchenverfassung veröffentlicht, damit
verbindlich und geltendes Recht.
Natürlich wurde diese Verfassung, welche die Macht der Fürsten begrenzten,
von diese zurückgewiesen ( nie anerkannt ) - durch ihre Publikation wurde
sie dennoch geltendes Recht auch für die Fürsten.


In der Paulskirchenverfassung ist das Deutsche Reich klar als das Gebiet /
die Landmasse des deutschen Bundes definiert - und diese Paulskirchen-
verfassung wurde nie aufgehoben ( auch nie durch König oder Kaiser ) und
ist daher immer noch gültig; zudem kann für dieselbe Landmasse
keine 2 Verfassungen bestehen.


Jedes Diskussion um GG art. 146 und eine "Neue Verfassung" verletzt
auch nach Völkerrecht die Tatsache der gültigen Paulskirchenverfassung

In den 3 Bürgerkriegen kämpften der norddeutsche Bund unter der Führung von Preußen gegen den süddeutschen Bund.
1866 endete dieser bei Nürnberg - Preußen gewann.
Nachfolgend provozierte Frankreich einen Krieg 1870/1871, weil es annahm, daß Deutschland geschwächt ist.
Bismarck überredete den preußischen König, die Kaiserkrone anzunehmen ( jedoch konnte diese nur von der Kirche
vergeben werden ) - die Krönung fand in Versaille statt.

Aus den vormals 300 deutschen Kleinst"staaten" ( Königreiche, Fürstentümer, .. ) wurden aus 25 Staaten + Elsaß
Lothringen der Ewige Bund geformt, mit dem kaiserlichen Gesetz Nr. 628 vom 20. April 1871, genannt Verfassung

Ich wiederhole: die 1849 Paulskirchenverfassung wurde nie aufgehoben; es kann für dasselbe Gebiet
/ dasselbe Volk keine 2 gültigen Verfassungen geben. Solange also die ältere nicht aufgehoben ist,
kann die jüngere nicht in Kraft treten zudem war diese ein kaiserliches Gesetz und widerspricht damit
dem völkerrechtlichen Verständnis einer Verfassung


Was aber war dieses Deutsche Reich ?
Ein Zusammenschluß, in welchem kein Bundesstaat seine Souveränität aufgeben mußte, auch wenn die Vertretung nach außen
sprich zu den anderen Nationen nun einheitlich durch den Kaiser erfolgte.
Daher gab es das RuStAG, wodurch es immer nur einen Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate gab; mit dieser hatte
man auch ( siehe das römische Bürgerrecht ) alle Rechte und Schutz in einem anderen Bundesstaate des Ewigen Bundes.

Allerdings erweist sich, daß der Bund ( Bürgerkrieg des norddt. {von Preußen (an)geführt} gegen den süddt. Bund ) nur ein Verein
= Vereinsrecht fiel - und nach kaiserlichem Gesetz ging der Ewigen Bund = Deutsches Reich direkt aus diesem hervor.
Ist dann das Deutsche Reich immer nur ein Verein geblieben ?

Wurde dieser Beschluß jemals aufgehoben ?
- denn  auch Gesetze haben kein Verfallsdatum - sie müssen ordnungsgemäß aufgehoben werden !

Siehe dazu auch das GG für die BRD - Artikel 133 [Bund als Rechtsnachfolger der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes]
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Artikel 134 [Aufteilung des Reichsvermögens]
(1) Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.

II. Der Bund und die Länder
Artikel 23 [Europäische Union, Mitwirkung von Bund und Ländern]
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas .... Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, ..
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt .., berücksichtigt die
Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates.

Artikel 24 [Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen; System kollektiver Sicherheit]
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei
in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den
Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

Artikel 28 [Landesverfassungen; kommunale Selbstverwaltung]
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

Es ist deutlich zu erkennen, daß hier von folgenden - grundsätzlich unabhängigen - Rechtssubjekten die Rede ist
=> Volk
=> Bund
=> Bundesregierung
=> Bundesrat / Bundestag
=> Länder
Es kommt eben definitiv NICHT zum Ausdruck, daß der Bund identisch mit der BRD, oder mit der Bundesregierung bzw. mit dem Bundesrat respektive mit dem Bundestag sei !!! Daher bin ich der Überzeugung, daß der Bund identisch mit dem völkerrechtlichen Verein ist. Evtl. gehört das getäuschte deutsche Volk ohne sein Wissen als Zwangsmitglieder ( siehe K.d.ö.R. ) diesem Verein an ..
Dabei darf nicht vergessen werden, daß erst das Volk - gemäß seiner Souveränität ( sofern nicht subjugiert - siehe debellatio ) ein Gebilde zu einem Staat machen kann, basierend auf der vom Volk verabschiedeten Verfassung. D.h., daß erst das souveräne Volk den Staat als Völkerrechtssubjekt legitimieren kann ( ohne Volk, ... kein Staat ). Kein Völkerrechtssubjekt, kein Staat und damit keine K.d.ö.R. und erst recht keine hoheitlichen Befugnisse ( Beamte / Urkundsbeamte / Polizei / Richter / .. kein Finanzamt ).
 

Unter der Vorgabe des Versailler Vertrages wurde das Weimarer Reich mit seiner WRV als Nachfolger des Vereins gegründet.
Ein sog. Friedensvertrag kann (darf) jedoch völkerrechtlich nicht eine solche Vorgabe enthalten.
Erneut wurde die 1849 Paulskirchenverfassung auch nicht in der WRV als aufgehoben "erwähnt" - als nicht legitime Verfas.
wäre dies sowieso nichtig.
1933 kam das NS Regime an die Macht, welches die Bundesstaaten auflöste - dieses war illegitim, denn es widersprach den
Verfassungen der Bundesstaaten und kann daher ( ebenso wie 1849, gewaltsam ) nur als Putsch betrachtet werden - kein
Putsch erlangt natur- oder völkerrechtlich Rechtskraft. Daher wäre es denkbar, daß der EWIGEN Bund immer noch ruhend besteht.

1934 wurde nun die "einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft" eingeführt; diese war in der StAG Fassung bis 2010 immer noch die
Basis einer "deutschen" oder BRD Staatsbürgerschaft. In der 2011 und 2012 Fassung ist dieser Bezug entfernt worden.


Muß damit nicht zwangsläufig der BRD der Nachfolger des NS Regimes sein ( Nichtanwendung der sog. Entnazifizierungsvorschrift
der Alliierten ) ?
-  denn deren Gesetz wird heute noch angewandt / ist die Rechtsbasis der meisten BRD Gesetzbücher
   - zB im Familien- und Scheidungsrecht, dem RechtsberatungsG. etc.

Sollte dieser Zusammenhang korrekt sein, dann ist allein dadurch, daß auf jeden BRD Bürger dieses StAG angewandt wird,
jeder "angedockt" beim NS Regime - wer dies möchte, der soll diese Staatsbürgerschaft beantragen.

Haben wir hier in Deutschland nur die Wahl zwischen verschiedenen Fiktionen / Illusionen ?
- einer Staatsbürgerschaftsurkunde eines Vereins
oder eine Staatsbürgerschaftsurkunde der eingesetzten Verwaltung der Feinde / Kriegsgegner des dt. Volkes ?
Das Potsdamer Protokoll hat also festgelegt, daß es für die BRD Verwaltung nur 1 Herrn gibt - und das sind
die Alliierten, aber nicht das Volk, welches von der BRD und ihren (Landes)Regierungen weltweit vertreten
werden sollte - Betrug an 84 Millionen Menschen ?

Da es keine Gründungsurkunde eines Staates BRD gibt, dürfte es auch keinen souveränen Staat geben.
Daher wäre es denkbar, daß die BRD und ihre Bewohner doch nicht unter UN Treuhand fallen ?
Hier ist zu beachten, daß die UN / UNO 1946 der Nachfolger des Völkerbundes wurde, welcher sich nur
bildete, um das Deutsche Reich zu vernichten ( wie schon 1618 - 148, etc. ) ! Wenn bereits 1995 beschlossen
worden ist, die Clauseln zu löschen, wieso gelten diese 2011 immer noch ? Reichen 16 Jahre nicht ?

wikipedia: Treuhandgebiete waren frühere Mandatsgebiete des Völkerbundes, die nach Auflösung des Völkerbundes im Jahr 1946 von den Vereinten Nationen (UN) Treuhandmächten zur treuhänderischen Verwaltung übergeben wurden.

Außer der Sicherung des Weltfriedens sollte das Treuhandsystem laut der Charta der Vereinten Nationen (Kapitel XII) vor allem der Förderung dieser meist wenig entwickelten Gebiete und ihrer schrittweise erfolgenden Entwicklung bis zu ihrer Unabhängigkeit dienen. Dieser Prozess wurde von dem Treuhandrat der UN überwacht, einem ihrer sechs Organe, das sich aus den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates zusammensetzt.

Der UN-Treuhandrat wurde am 1. November 1994 suspendiert, da er seine Arbeit zuvor eingestellt hatte,

http://www.unric.org/de/charta#kapitel11                 Kapitel XI

Erklärung über Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung

Artikel 73

Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, ..
c) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
 

Kapitel XII

Das internationale Treuhandsystem

Artikel 75

Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die auf Grund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet.

Artikel 76

Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten Nationen dient das Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:

a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;

Artikel 77

(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete Anwendung, ...

b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;

wikipedia: Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ... verhängt werden können,

Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren – also primär Deutschland und Japan.

Die Artikel entstanden 1945 mit der Urfassung der Charta in der Endphase des Krieges, sind jedoch auch noch in der aktuell gültigen Fassung enthalten.

Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52),[1] in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde.[2] Einer Streichung der Klausel käme daher nur noch deklaratorische Bedeutung zu. In der 1995 verabschiedeten Resolution war festgelegt, dass die Streichung in einer der nächsten Sitzungen bzw. so früh wie möglich erfolgen sollte („… by the deletion of the ‚enemy State‘ clauses from Articles 53, 77 and 107 at its earliest appropriate future session“). Gleichwohl ist die Situation weiterhin unverändert.

Nach Abschluss des Atomwaffensperrvertrages haben die USA, Großbritannien und Frankreich erklärt, dass Art. 53 und 107 der Charta kein Recht zur gewaltsamen Intervention in Deutschland gewähren. Mit Russland wurde ähnliches in den Ostverträgen vereinbart.

 

KRR: kommissarische Reichsregierungen

Jede dieser KRR malt das Bild einer heilen Welt im Deutsche Reich.
Dann bitte sollen sie mir erklären, wieso besonders in der Mitte des 19. Jahrhunderts tausende und abertausende Deutsche als Auswandererströme die Schiffe stürmten - sie reisten nach Südamerika ( Brasilien hat mehr als 4 Millionen Deutsche ! ) nach USA ( 51% zu 49% soll die Entscheidung zwischen englisch und deutsch als Landessprache gewesen sein, dann müssen sehr viele Deutsche dorthin ausgewandert sein ! ), ebenso nach Kanada und Australien.

Wenn ich zu Hause ein tolles Land habe, brauche ich nicht in eine unbestimmte Zukunft zu reisen - ich gehe, wenn ich zu Hause keine Zukunft habe !! - nicht zu vergessen, daß dies die Zeit war, welche Marx und Engels Ideologie gebar - es brauchte massive soziale Gegensätze, damit jemand die Notwendigkeit für diese Ideologie sieht und diese auch von den Menschen angenommen wird. 1890 entstand aus der sozialistischen Arbeiterbewegung die Gewerkschaften - ein weiterer Beweis für das Elend der Massen - im ach so tollen DR !

 saibot83.wordpress.com/abi-geschichte    Trotz hoher Auswanderung war das Bevölkerungwachstum in Europa von 1850 bis zum Vorabend des ersten Weltkriegs enorm. Die Faktoren Industriealisierung und Bevölkerungswachstum ergaben Verstädterung.
Die Menschen waren auf der Suche nach Arbeit und wanderten dabei vom Land ab in die Stadt. Dadurch entstanden die ersten Millionenstädte in Europa. Es folgte eine Veränderung des gesamten gesellschaftlichen Gefüges, dessen Folgen Not, Massenverelendung, Slumbildung und Wohnraumnot waren.
Lösung der sozialen Frage:
In Großbritannien errichtete Robert Owen eine Arbeitermustersiedlung, ließ Schulen errichten, verküzte die Arbeitszeiten und verbot die Arbeit von Kindern unter 10 Jahren

Was bitte wollen die Reichsdeutschen errichten ?
Eine Nachfolge des mit Ermächtigungsgesetzen regierte Deutsche Reich, welches mit debellation 1945 endete ?
oder
Eine Nachfolge des Deutschen Reichs eines Bismarcks und Kaiser Wilhelms ? - wobei sowohl dieser "preußische König" als auch sein Vorfahre nicht "ordnungsgemäß" zu seiner Königswürde kam, denn die Krone wurde durch Selbstermächtigung auf´s Haupt gesetzt !
- ein Deutsches Reich welches Millionen von Toten - die meisten davon Deutsche - in den zwei Teilen des Weltkrieges zu verantworten hat bzw. sein deutsches Volk vor dem unbeendeten Weltkrieg nicht bewahren konnte ! - ich für meinen Teil will keinen "Staat", welcher mich zur Person = toten Entität ( siehe BGB von 1899 ) macht und seit 1914 an die Bank verpfändet sowie in den Tod durch Krieg schickt.

Das einzige Deutsche Reich, welches eine Zukunft verdienen würde, ist das, welches nie zum Zuge kam: das Deutsche Reich der Paulskirchenverfassung, denn kurz nach der Veröffentlichung am 28.4.1849 wurden die Anhänger von Monarchisten ermordet.
Kennen die Anhänger eines Deutschen Reichs die geschichtlichen Details oder laufen sie nur einer Illusion, welche nie existiert hat, nach ? - denn offensichtlich wissen sie nicht, daß sie als Deutsche nur im Deutsche Reich der Paulskirchenverfassung Souveräne waren, niemals davor, niemals danach !!!

 


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